SL Motors  
 
Elektro- und Wasserstofffahrzeuge

Impressum

SL Elektro – & Hydrogen Motorcars Limited  - NL Deutschland

Gründerin und Geschäftsleitung: Sandra Linder
E.- Mail: sandra.linder@slmotors.de 

Welt-Herstellernummer für Hersteller von Kraftfahrzeugen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland  und Europäischen Markt (WMI) : SPM 49 CFR Part 565

Markenname: SL Motors

Amtsgericht Stuttgart Eintragung der Zweigniederlassung der LTD HRB 777312
Finanzamt Stuttgart Umsatzsteuer ID DE34 171 5273 Steuernummer 99110/03317


Allgemeine Einkaufs- und Auftragsbedingungen der SL  Elektro & Hydrogen Motorcars Limited &
Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der SL  Elektro & Hydrogen Motorcars Limited

 kurz auch nachfolgend -SL Motors- oder -SL-  genannt,

I. Allgemeine Bestimmungen

1.Geltungsbereich

1.1 Die Einkaufs- und Auftragsbedingungen der SL Motor  (im Folgenden „SL “) gelten für sämtliche von SL Motor geschlossenen Verträge über den Wareneinkauf oder die Beauftragung mit Dienst- und Werkleistungen. Von diesen Bedingungen abweichende oder anders lautende Bedingungen des Auftragnehmers oder Lieferanten (im Folgenden einheitlich als „Auftragnehmer“ bezeichnet) werden von Borgward nicht anerkannt, es sei denn, Borgward hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn SL in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichen-der Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos an-nimmt.

1.2 Die nachstehenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2.Vertragsschluss

2.1 Unterbreitet SL Motors dem Auftragnehmer durch eine Bestellung ein Angebot im Sin-ne des § 145 BGB, so kann der Auftragnehmer dieses Angebot binnen einer Woche nach Eingang der Bestellung in Textform annehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist SL nicht mehr an das Angebot gebunden.

2.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen SL Motor und dem Auftragnehmer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Einkaufs- und Auftragsbedingungen vollständig schriftlich niedergelegt. Mitarbeiter von SL Motor sind nicht befugt, mündliche Zusagen, die über die schriftliche Vertragsvereinbarung hinausgehen oder hiervon abweichen, zu treffen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Der vertraglich vereinbarte Preis ist bindend. Angegebene Preise verstehen sich ein-schließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und nicht gesondert aus-gewiesen ist. Soweit eine Lieferung geschuldet ist, schließt der Preis mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung Lieferung „frei Haus“ einschließlich Verpackung ein.

3.2 vorbehaltlich abweichender Vereinbarung zahlt SL Motor den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab vollständiger Lieferung und Rechnungserhalt mit 2 % Skonto oder netto innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung und Rechnungserhalt. Der Beginn der Zahlungsfristen setzt eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung unter Angabe der in der Bestellung von Borgward genannten Bestellnummer voraus. Ist eine Abnahme erforderlich, so beginnt die vorgenannte Frist nach Rechnungserhalt und Abnahme.

3.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Borgward in gesetzlichem Umfang zu.

4. Lieferung und Lieferzeit

4.1 Die vereinbarte Liefer- oder Leistungszeit ist bindend. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, SL unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Liefer- oder Leistungszeit nicht eingehalten werden kann. Die Haftung des Auftragnehmers wegen Verzuges bleibt unberührt.

4.2 Befindet sich der Auftragnehmer mit der Lieferung oder Leistung im Verzug, so ist SL  berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware oder verspätet erbrachten Leistung pro vollendeter Kalenderwoche, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware oder verspätet erbrachten Leistung zu verlangen. SL ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines von dem Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen. Ansprüche auf Ersatz eines weitergehenden Schadens sowie anderweitige SL Motor zustehende Ansprüche und Rechte wegen Verzuges bleiben unberührt. Der Anspruch auf Vertragsstrafe bleibt trotz vorbehaltloser Annahme der verspäteten Leistung bestehen, sofern er spätestens zum Zeitpunkt der Begleichung der Rechnungsforderung – im Falle vertraglich vereinbarter Teilzahlungen bis zum Zeitpunkt der Zahlung der Schlussrate – geltend gemacht wird.

5. Geheimhaltung

5.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen behält sich SL Eigentums- und etwaige Urheberrechte vor. Nach Abwicklung der Bestellung sind diese unaufgefordert an Borgward zurückzugeben.

5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die unter Ziff. 5.1 genannten Unterlagen sowie alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen in Bezug auf den Geschäftsbetrieb von SL , die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SL nicht zugänglich zu machen. Die Informationen und Unterlagen dürfen ausschließlich zur Erfüllung des mit SL geschlossenen Vertrages verwendet werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung oder Beendigung des Vertrages fort.

Eine Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht, wenn und soweit die erlangten Informationen ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht allgemein bekannt bzw. öffentlich zugänglich geworden sind oder aufgrund einer behördlichen oder richterlichen Anordnung zu offenbaren sind.

5.3 Der Auftragnehmer darf die Geschäftsbeziehung zu SL Motor nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch SL Motor als Referenz zu Werbezwecken verwenden.

6. Beistellung von Werkzeugen und anderen Gegenständen

Sofern SL dem Auftragnehmer zum Zwecke der Vertragserfüllung Werkzeuge, Vorlagen, Formen, Muster oder sonstige Gegenstände beistellt, behält sich Borgward das Eigentum hieran vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Gegenstände ausschließlich für die Vertragserfüllung einzusetzen. Verarbeitungen oder Umbildungen durch den Auftragnehmer werden für SL vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, SL  nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt SL  das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von SL  beigestellten Sache (Einkaufspreis zuzüglich USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

7. Schutzrechte

7.1 Der Auftragnehmer hat Lieferungen und Werkleistungen frei von Schutzrechten Dritter oder sonstigen Rechten Dritter zu erbringen. Werden durch die gelieferten Waren oder erbrachten Werkleistungen und/oder deren Nutzung Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, hat der Auftragnehmer alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um SL Motor ein uneingeschränktes Nutzungsrecht zu verschaffen.

7.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, SL Motor von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen SL Motor wegen der in Ziffer 7.1 genannten Verletzung von gewerblichen Schutzrechten erheben und Borgward alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme zu erstatten.

7.3 Hält der Auftragnehmer die Inanspruchnahme durch den Dritten für unberechtigt, so hat er auf Verlangen von SL eine etwaige Verteidigung gegen derartige Ansprüche auf eigene Kosten zu übernehmen. Übernimmt der Auftragnehmer im Namen von SL die Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche, so hat der Auftragnehmer die Geschäftsinteressen SL stets zu wahren und SL über alle wesentlichen Schritte unterrichtet zu halten. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, einen Vergleich, der die Rechte und Interessen von SL beeinträchtigt, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung abzuschließen, wobei SL die Zustimmung nicht ungerechtfertigt verweigern wird.

7.4 Die Verpflichtungen nach Ziffern 7.2 und 7.3 treffen den Auftragnehmer nicht, soweit er nachweist, dass er die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

7.5 Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Rechtsmängeln bleiben unberührt.

8. Verhaltenskodex

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung des folgenden Verhaltenskodexes:

8.1 Arbeitsbedingungen

Kinderarbeit, wie sie durch Konventionen der ILO und der Vereinten Nationen definiert wird, sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden nicht toleriert. Die Einhaltung des Verbots von Kinderarbeit und die Beschränkung von jugendlicher Beschäftigung sind sicherzustellen.

Alle Formen der Zwangsarbeit sind verboten.

Jegliche Form der Diskriminierung bei der Anstellung und Beschäftigung aufgrund der Hauptfarbe, des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der ethnischen, nationalen oder sozialen Herkunft, der Religion oder der sexuellen Orientierung wird nicht geduldet.

Der Auftragnehmer respektiert das Recht, Interessengruppen zu bilden. Der Auftragnehmer gewährt seinen Mitarbeitern, ihre Rechte gemäß den geltenden nationalen gesetzlichen Regelungen zu vertreten.

Die jeweils geltenden gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften sind einzuhalten.

Der Auftragnehmer hat für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, zu vermeiden.

8.2 Umweltschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die geltenden Umweltschutzbestimmungen einzuhalten.

8.3 Geschäftsbeziehungen

Das Geschäft ist im Einklang mit den Prinzipen des fairen Wettbewerbs zu führen. Der Auftragnehmer hat durch angemessene Maßnahmen sicherzustellen, dass seine gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter keine unangemessenen Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, um Einfluss auf Geschäftsentscheidungen zu nehmen und auch selbst keine derartigen Vorteile annehmen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche.

9. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

9.1 Sofern der Auftragnehmer Kaufmann ist, vereinbaren die Parteien, dass für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem zwischen SL und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag die Gerichte in Stuttgart zuständig sind. Für den Auftragnehmer gilt dieser Gerichtsstand ausschließlich. SL ist daneben auch berechtigt, den Auftragnehmer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

II. Besondere Bedingungen für Kaufverträge

10. Lieferbedingungen

10.1 Ist in der Bestellung keine Lieferzeit angegeben und ist diese auch nicht anderweitig vereinbart, so beträgt sie zwei Wochen ab Vertragsschluss.

10.2 Die Lieferung hat vorbehaltlich abweichender Vereinbarung frei Haus zu erfolgen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht erst mit der Übergabe an dem von SL angegebenen Bestimmungsort auf SL Motor über.

10.3 Für die Rechtzeitigkeit der Lieferungen ist der Eingang an dem von SL angegebenen Bestimmungsort maßgeblich.

10.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen die von SL genannte Bestellnummer und alle betreffenden Artikel- und Positionsnummern anzugeben. Im Falle der fehlenden oder fehlerhaften Angabe sind hieraus resultierende Verzögerungen bei der Bearbeitung und Kaufpreiszahlung nicht von SL zu vertreten.

11. Gewährleistung

11.1 Im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln stehen SL die gesetzlichen

Gewährleistungsansprüche uneingeschränkt zu. SL ist insbesondere berechtigt, nach eigener Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung neuer mangelfreier Ware zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist diese unzumutbar, unmöglich oder wird sie von dem Auftragnehmer verweigert, so ist Borgward berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz zu verlangen und/oder vom Vertrag zu-rückzutreten bzw. den Kaufpreis zu mindern.

11.2 Der Auftragnehmer hat sämtliche zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen einschließlich etwaiger Aus- und Einbaukosten zu tragen.

11.3 SL Motor ist bei Wareneingang lediglich verpflichtet, die Lieferung auf offensichtliche, äußerlich erkennbare Mängel (insbesondere erkennbare Transportschäden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen) zu untersuchen und diese unverzüglich nach Ablieferung anzuzeigen. Anderweitige Mängel wird Borgward unverzüglich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs feststellbar sind.

11.4 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 36 Monate ab Ablieferung. In den in § 438 Abs. 1 Nr. 2 geregelten Fällen gilt abweichend hiervon die gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. Die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Falle des Lieferantenregresses bleiben unberührt.

11.5 Die Verjährungsfristen für die Gewährleistungsansprüche werden durch eine durch SL Motor in Textform erhobene Mängelrüge gehemmt, solange der Auftragnehmer den Anspruch nicht zurückgewiesen hat. Die gesetzlichen Vorschriften über die Verjährungshemmung bleiben im Übrigen unberührt.

12. Produkt- und Produzentenhaftung – Freistellung – Haftpflichtversicherungsschutz

12.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, SL von Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Personen- oder Sachschäden freizustellen, die auf einem im Herrschafts- und Organisationsbereich des Auftragnehmers begründeten Fehler des von ihm gelieferten Produkts beruhen und für die er im Außenverhältnis selbst haftet.

12.2 Im Rahmen seiner Haftung im Sinne von Ziffer 12.1 ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von SL Motor durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Um-fang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird SL Motor den Auftragnehmer – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.

12.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von EUR 10 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden einschließlich Rückrufkosten zu unterhalten. Stehen SL weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Versicherung auf Anfordern gegenüber SL nachzuweisen.

III. Besondere Bedingungen für Dienst- und Werkleistungen

13. Leistungsänderungen

Borgward ist berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen, soweit diese für den Auftragnehmer nicht unzumutbar sind. Führt die Änderung zu Mehrkosten, so hat der Auftragnehmer dies unverzüglich und vor Durchführung des geänderten Auftrags SL schriftlich mitzuteilen.

14. Vergütung und Erstattung von Auslagen

14.1 Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, hat der Auftragnehmer den abzurechnenden Aufwand unter Angabe des Datums, der Dauer der  jeweiligen Tätigkeit, des Bearbeiters und einer substantiierten Beschreibung des Leistungsgegenstands zu erfassen und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise vorzulegen.

14.2 Die gesonderte Erstattung von Auslagen neben der vereinbarten Vergütung durch SL erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist und nur gegen Vorlage entsprechender Belege durch den Auftragnehmer.

15. Informations- und Kooperationspflicht

Der Auftragnehmer hat SL auf Verlangen über den Stand der durchzuführen-den Arbeiten zu unterrichten. Umfasst der Auftrag die Erstellung von Konzepten oder anderweitige Planungsleistungen, so sind diese Leistungen fortlaufend mit SL Motors abzustimmen.

16. Einsatz von Mitarbeitern und Subunternehmer; Mindestlohn

16.1 Der Auftragnehmer hat für die Erbringung von ihm geschuldeten Leistungen entsprechend fachkundiges Personal einzusetzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass für das eingesetzte Personal etwaige erforderliche Arbeitserlaubnisse vorliegen.

16.2 Die Vergabe von Unteraufträgen an Subunternehmer durch den Auftragnehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung SL zulässig.

16.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Betrieb einhalten und für die Einhaltung durch etwaige von ihm eingesetzte Subunternehmer Sorge zu tragen. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer Borgward die Einhaltung durch die Überlassung geeigneter Unterlagen nachweisen und ihm insbesondere die an die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte gezahlten Stundenlöhne offenlegen.

Im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen gemäß § 20 MiLoG übernimmt der Auftragnehmer die alleinige und der Höhe nach unbegrenzter Haftung stellt Borgward im Hinblick auf hieraus resultierende Ansprüche Dritter frei, es sei denn, der Auftrag-nehmer hätte die Verletzung nicht zu vertreten. Das gleiche gilt im Falle eines Verstoßes gegen § 20 MiLoG durch einen Subunternehmer.

17. Abnahme und Gewährleistung bei Werkleistungen

17.1 Werkleistungen werden nach Bereitstellung durch den Auftragnehmer einer Abnahmeprüfung unterzogen. SL Motor wird die Abnahme der Leistung erklären, sofern die Leistung frei von Mängeln ist.

17.2 Im Falle von Mängeln der geschuldeten Werkleistungen stehen SL Motor die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt mit folgender Maßgabe zu:

Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neuherstellung steht SL zu. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 36 Monate ab Abnahme. In den in § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB geregelten Fällen gilt abweichend hiervon die gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. Die Regelung unter Ziff. 11.5 dieser Ein-kaufs- und Auftragsbedingungen findet entsprechende Anwendung.

18. Schlechtleistung bei Dienstleistungsverträgen

Erbringt der Auftragnehmer die von ihm geschuldeten Leistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages nicht in gehöriger Weise, so ist SL berechtigt, die vereinbarte Vergütung in angemessener Höhe zu mindern. Darüber hinaus ist SL berechtigt, Ersatz aller infolge der nicht gehörigen Leistungserbringung entstehenden Schäden zu verlangen, es sei denn, dass der Auftraggeber hat diese nicht zu vertreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited

Stand: [Oktober 2021]

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für die Nutzung unserer Website sowie für den Kauf von Fahrzeugen über unsere Website. SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited (“SL Motors ”, “wir” oder “uns”) ist der Betreiber der Website. SL Motors ist eine in Deutschland registrierte Gesellschaft LTD mit beschränkter Haftung Amtsgericht Stuttgart Eintragung der Zweigniederlassung der LTD HRB 777312.

Abschnitt A der AGB enthält die Bedingungen, die für Ihre Nutzung unserer Website gelten, unabhängig davon, ob Sie Fahrzeuge bestellen oder nicht

(“Nutzungsbedingungen”).

Abschnitt B der AGB enthält die Bedingungen des Kaufvertrages, wenn Sie über unsere Website ein Fahrzeug bestellen (“Bedingungen Fahrzeugkauf”).

Abschnitt C der AGB enthält allgemeine Bestimmungen, die sowohl für die Nutzung unserer Website als auch für den Kaufvertrag gelten, wenn Sie über unsere Website ein Fahrzeug bestellen (“Allgemeine Bedingungen”).

Unsere Datenschutzhinweise erklären, welche Daten wir von Ihnen verarbeiten, wenn Sie unsere Website nutzen.

ABSCHNITT A: NUTZUNGSBEDINGUNGEN

1.Geltungsbereich

1.1

Die Nutzung unsere Website erfolgt nach Maßgabe der Regelungen im Abschnitt A (Nutzungsbedingungen) dieser AGB. Sie können unsere AGB jederzeit online über unsere Website abrufen.

1.2

Sie dürfen unsere Website nur mit der Erlaubnis Ihrer Erziehungsberechtigten benutzen, wenn Sie minderjährig sind (unter achtzehn (18) Jahre alt).

1.3

Sie dürfen unsere Website nicht für kommerzielle Zwecke nutzen. Sie erklären hiermit, dass Sie unsere Website nur für private Zwecke nutzen, keine geschäftlichen Absichten haben und Sie die Ihnen von anderen Benutzern unserer Website zur Verfügung gestellten Daten nicht für kommerzielle oder Marketingzwecke verwenden werden. Sie dürfen Inhalte anderer Nutzer nicht systematisch extrahieren, um sie außerhalb unserer Website zu verwenden. Das Gleiche gilt für die Nutzung von Computerprogrammen zur automatisierten Extraktion von Dateien, z.B. Crawler, Spider. Die Bestellung von Fahrzeugen im Rahmen Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ist von den vorstehenden Beschränkungen ausgenommen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited  

1.4

Wir können die uneingeschränkte Verfügbarkeit unserer Website technisch nicht garantieren, da die Nutzung den Zugang zu Telekommunikationsnetzen und Konnektivität erfordert, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Wir bemühen uns, etwaige Betriebsunterbrechungen (z.B. für Reparaturen, Wartung oder Aktualisierung) so kurz wie möglich zu halten. Wir sind berechtigt, unsere Website und/oder ihren Inhalt jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu aktualisieren, zu ergänzen, auszusetzen, zurückzuziehen, einzustellen oder zu ändern.

1.5 

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte auf unserer Website möglicherweise nicht jeder-zeit auf dem aktuellen Stand sind. Wir sind nicht verpflichtet, Inhalte zu aktualisieren. Wir übernehmen, sofern nicht anders angegeben, keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der auf dieser Website enthaltenen Informationen oder Materialien, auch wenn wir uns stets um die Richtigkeit der über diese Website zugänglichen Informationen bemühen.

2. Registrierung

2.1

Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass die Informationen, die Sie bei der Registrierung angeben, korrekt, aktuell und vollständig sind, wenn Sie einen Account über unsere Website anlegen möchten. Sie sind verpflichtet, uns umgehend zu unterrichten, wenn sich von Ihnen im Rahmen der Registrierung bereitgestellte Information ändern, damit wir mit Ihnen ordnungsgemäß kommunizieren können.

2.2

Sie sind verpflichtet, uns bestimmte notwendige Informationen (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse) bereitzustellen und ein Passwort zu wählen, um sich auf unserer Website zu registrieren. Weiterführende Informationen zur Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

2.3

Sie sind verpflichtet, Ihr Passwort vertraulich zu behandeln, sobald Sie sich auf unserer Website registriert haben. Sie dürfen Ihr Passwort Dritten nicht zugänglich machen und sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihres Passworts zu treffen. Bitte informieren Sie uns umgehend per E-Mail (info@slmotorsltd.com), wenn Ihr Passwort missbraucht oder abhandengekommen ist, oder Sie einen entsprechenden Verdacht haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited

3.Löschung oder vorübergehende Sperrung

3.1

Wir sind berechtigt, Ihren Account – nach vorheriger Abmahnung – zu löschen oder vorübergehend zu sperren und/oder Sie von der Nutzung unserer Website aus-zuschließen, wenn wir annehmen müssen, dass Sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.

3.2

Maßnahmen nach Ziffer 3.1 lassen die die gesetzlichen Rechte und Verpflichtungen der Parteien unberührt.

4. Geistiges Eigentum

4.1

Diese Website und alle Materialien, Texte, Codes, Inhalte, Software, Videos, Musik, Töne, Grafiken, Fotografien, Illustrationen, Kunstwerke, Namen, Logos, Marken, Formate, Dateien, Geräte und Links, die auf ihr enthalten oder mit ihr verlinkt sind (zusammen “Inhalt“), sind durch Urheberrechte, Markenrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum geschützt. Diese Rechte stehen uns zu oder sind von Dritten an uns lizenziert. Jeder, der auf diese Website zugreift, ist berechtigt, jeden Teil der Website einzusehen. Der Inhalt darf jedoch ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise für andere Zwecke verwendet oder reproduziert werden, einschließlich der Verwendung auf einer anderen Website oder für eine anderweitige Veröffentlichung, oder für kommerzielle Zwecke.

5. Inhalte und Links von Dritten

5.1

Wir sind nicht verantwortlich für Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden. Wir gewähren Ihnen lediglich Zugang zu diesen Inhalten. Außer im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung gilt:

(a) Wir sind nicht verpflichtet, den Inhalt solcher Informationen zu überprüfen oder solche von Dritten bereitgestellten Informationen zu bearbeiten; und

(b) Wir haben keine Kontrolle über Inhalte von Dritten und billigen, unterstützen, vertreten oder garantieren nicht die Wahrhaftigkeit, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit von Angaben Dritter. Wenn Sie Inhalten Dritter vertrauen, erfolgt das auf Ihr eigenes Risiko.

5.2

Websites, die auf unserer Website verlinkt sind (mit Ausnahme anderer von uns betriebener Websites), dienen lediglich der Information und wurden von uns nicht überprüft.

Allgemeine Geschäftsbedingungen SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited

Wir tragen keine Verantwortung für den Inhalt solcher Websites und übernehmen keine Haftung für Verluste oder Schäden jedweder Art, die sich aus einer Verlinkung zu diesen Websites ergeben könnten, es sei denn, wir wurden ordnungsgemäß darüber informiert, dass solche Websites Dritter illegale oder schädliche Inhalte enthalten.

6.Schadsoftware

6.1

Wir garantieren nicht, dass unsere Website oder der Server sicher oder frei von Bugs, Fehlern, Viren, Trojaner, Würmer oder anderer Schadsoftware ist. Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die Ihnen bei der Nutzung unserer Website (inkl. des Downloads von Inhalten auf unsere Website oder auf einer damit verlinkten Website) durch technisch schädliches Material entstehen, das Ihre Computerausrüstung, Computerprogramme, Daten oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material infiziert. Das gilt nicht, wenn ein solcher Verlust oder Schaden auf unser vorsätzliches Versäumnis oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sie sollten daher Ihre eigene Virenschutzsoftware verwenden.

6.2

Sie dürfen wissentlich keine Viren, Trojaner, Würmer oder andere Schadsoftware, die schädigend ist oder technologisch schädliche Inhalte auf unserer Website einführen. Sie dürfen sich keinen unbefugten Zugang zu unserer Website, dem Server, auf dem unsere Website gespeichert ist, oder einem Server, Computer oder einer Datenbank, die mit unserer Website verbunden sind, verschaffen. Sie dürfen unsere Website nicht über einen Denial-of-Service-Angriff oder einen Distributed-Denial-of-Service-Angriff angreifen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Straftat dar, insbesondere nach § 303 lit. a. und b. Strafgesetzbuch sowie nach anderen anwendbaren Gesetzen. Wir werden einen solchen Verstoß den zuständigen Strafverfolgungsbehörden melden und mit diesen Behörden zusammenarbeiten, indem wir den Strafverfolgungsbehörden Ihre Identität offenlegen. Im Falle eines solchen Verstoßes erlischt Ihr Recht zur Nutzung unserer Website sofort.

7.Änderungen der Nutzungsbedingungen

7.1

Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

7.2

Wenn Sie sich mit einem Account bei uns registriert haben, werden wir die Nutzungsbedingungen nur ändern, wenn und soweit eine solche Änderung für Sie zumutbar ist. Wir werden Sie rechtzeitig per E-Mail über die beabsichtigten Änderungen informieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited

Wenn Sie den neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Inkrafttreten widersprechen, gelten die neuen Nutzungsbedingungen als von Ihnen angenommen. Auf die Bedeutung der Sechs-Wochen-Frist und Ihren Widerspruch sowie auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs werden wir Sie zu Beginn der Widerspruchsfrist gesondert und in geeigneter Form hinweisen.

ABSCHNITT B: BEDINGUNGEN FAHRZEUGKAUF

Die Regelungen in diesem Abschnitt B gelten für jede Bestellung eines SL Motors -Fahrzeuges, die Sie über unsere Website abgeben. Wir werden Ihnen das Fahrzeug ausliefern, das im jeweiligen Kaufvertrag mit Ihnen spezifiziert ist. Wir werden Sie auffordern, die Bedingungen Fahrzeugkauf zu akzeptieren, wenn Sie eine Bestellung aufgeben.

1.Fahrzeugkauf

1.1

Folgen Sie den Hinweisen auf unserer Website, um ein Fahrzeug zu kaufen. Während des Bestellprozesses werden Sie die Möglichkeit haben, Ihr Fahrzeug individuell zu konfigurieren und die von Ihnen gewünschte Ausstattung zu wählen. Bevor Sie Ihre Bestellung abgeben, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bestellung zu überprüfen, zu ändern und/oder Fehler in der Bestellung zu beseitigen.

1.2

Sie können die Konfiguration Ihres Fahrzeuges nicht mehr ändern, wenn Sie Ihre Bestellung abgegeben haben.

1.3

Mit Ihrer Bestellung bieten Sie uns an, das Fahrzeug zu kaufen, dass Sie über unsere Website konfiguriert haben. Der Kaufvertrag über das Fahrzeug zwischen Ihnen und uns („Kaufvertrag“) kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung akzeptiert haben. Wir sind nicht verpflichtet, Ihre Bestellung anzunehmen.

1.4

Nach Abgabe Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns die Aufforderungen, eine Handling Fee in Höhe von EUR 200 an uns zu zahlen („Handling Fee”). Danach wer-den wir mit einer weiteren E-Mail den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen

(„Bestätigung“). Mit der Bestätigung nehmen wir Ihre Bestellung unter der Bedingung an (aufschiebende Bedingung), dass die Zahlung der Handling Fee bei uns eingeht. Wir werden Ihnen den Eingang der Handling Fee gemeinsam mit der Übersendung des Kaufvertrages bestätigen.

1.5

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Übergabe bleiben wir Eigentümer des Fahrzeugs sowie aller zugehörigen Fahrzeugpapiere.

Allgemeine Geschäftsbedingungen SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited

2.Preise und Zahlungsbedingungen

2.1

Alle auf unserer Website ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich Länder bezogene Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer. Sie sind auch verpflichtet die Überführungskosten des Fahrzeuges zu zahlen, die im Kaufvertrag ausgewiesen sind.

2.2

SL Motors nimmt am Umweltbonus teil und zieht von Ihrem Kaufpreis direkt bei der Bestellung EUR 3.000 ab („Herstelleranteil Umweltbonus“) bei Kraftfahrzeugen sowie € 2.000 bei Nutzfahrzeugen SL Motors behält sich das Recht vor, den Herstelleranteil Umweltbonus von Ihnen zurückzufordern, wenn Sie das Fahrzeug nicht in Deutschland zulassen (Erstzulassung) und das Fahrzeug nicht für mindestens sechs Monate in Deutschland zugelassen bleibt („Haltedauer“).

2.3

Auf Anfrage von SL Motors sind Sie verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen – durch Übersendung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I – nachzuweisen, dass Sie das Fahrzeug in Deutschland zugelassen haben (Erstzulassung) und dass Sie die Haltdauer einhalten.

2.4

Wir werden die Handling Fee vom Rechnungsbetrag abziehen. Sollten Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, kann die Handling Fee nicht zurückerstattet werden. Die Voraussetzungen des gesetzlichen Widerrufsrechts bleiben von dieser Regelung unberührt.

2.5

Wir übermittelt Ihnen eine Rechnung über den Kaufpreis und die Überführungskosten. Sie sind verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung an uns zu zahlen.

3.Lieferung

3.1

Wir werden unsere Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, schriftlich angeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

3.2

Sie können sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist uns auffordern zu liefern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited

Diese Frist verkürzt sich auf 21 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

3.3

Wir lassen Ihr Fahrzeug nicht zu. Sie müssen Ihr Fahrzeug selbst zulassen, es sei denn Sie haben mit Ihrem jeweiligen Euronics Partner eine abweichende Vereinbarung getroffen. Vorbehaltlich Ziffer 1.3 Satz 3 sind wir verpflichtet, Ihnen die uns zur Verfügung stehenden Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil II, COC), die Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeuges benötigen zur Verfügung zu stellen, nach-dem wir von Ihnen den vollen Kaufpreis erhalten haben (vgl. Ziffer 2.3).

3.4

SL Motors oder der jeweilige Partner teilen Ihnen das Datum mit, an dem das Fahrzeug voraussichtlich auf dem Gelände des jeweiligen Partners oder an einem anderen von den Parteien vereinbarten Ort zur Auslieferung bereitsteht („Mitteilung“).

3.5

Sie sind verpflichtet, innerhalb einer Woche nach Erhalt der Mitteilung mit dem jeweiligen Partner einen Termin zur Abholung des Fahrzeugs festzulegen. Sind Sie nicht in der Lage, das Fahrzeug innerhalb der einwöchigen Frist abzuholen, sind Sie verpflichtet, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um eine Verlängerung der Abholfrist zu beantragen, die wir nach unserem Ermessen gewähren können. In einem solchen Fall werden wir mit Ihnen einen neuen Liefertermin abstimmen. Wir sind berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn Sie das Fahrzeug nicht zum neuen Liefertermin, einschließlich einer von uns gewährten angemessenen Nachfrist, abholen.

3.6

Sie tragen die Versandkosten, wenn wir in Ihrem Auftrag den Versand des Fahrzeugs an Sie über einen Drittanbieter koordinieren, sofern nicht anders vereinbart. Das Eigentum am Fahrzeug und die Leistungsgefahr gehen zu dem Zeitpunkt auf Sie über, zu dem das Fahrzeug auf den Transport des Spediteurs (d.h. FOB-Versandstelle) verladen wird. Der Spediteur versichert das Fahrzeug während des Transports. Sie sind der Begünstigte aller Ansprüche für Schäden am Fahrzeug oder Verluste, die auftreten, während sich das Fahrzeug im Besitz des Spediteurs befindet.

3.7

Wir sind berechtigt, die im Kaufvertrag vereinbarten Liefertermine und -fristen zu ändern, wenn höhere Gewalt oder Betriebsstörungen bei uns oder deren Lieferanten auftreten, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern. Die geänderten Termine und Fristen spiegeln die Dauer der durch die vorgenannten Umstände verursachten Leistungsstörungen wider.

Allgemeine Geschäftsbedingungen SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited

4.Garantie und gesetzliche Gewährleistung

4.1

Wir gewähren Ihnen die im Garantiehandbuch gewährten Rechte. Wir stellen Ihnen das Garantiehandbuch spätestens bei Übergabe des Fahrzeuges zur Verfügung.

4.2

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

5.Widerrufsrecht

5.1

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

5.2

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren (das Fahrzeug) in Besitz genommen haben bzw. hat.

5.3

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie, SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited E-Mail:  info@slmotorsltd.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 1) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

5.4

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

5.5

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit A usnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren (das Fahrzeug) wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren (das Fahrzeug) zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

5.6

Sie haben die Waren (das Fahrzeug) unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

5.7

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren (des Fahrzeugs).

5.8

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren (des Fahrzeugs) nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

5.9

Sie können Ihre Verpflichtung zum Ersatz eines Wertverlusts, der sich aus der Erstzulassung des Fahrzeuges ergibt, verringern, wenn Sie die Erstzulassung des Fahr-zeuges erst vornehmen, nachdem Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufs-recht keinen Gebrauch zu machen.


ABSCHNITT C: ALLGEMEINE BEDIGUNGEN

1.Haftungsbegrenzung

1.1

Die Haftungsbeschränkungen nach dieser Ziffer 1 gelten nicht im Fall einer zwingenden gesetzlichen Haftung, z.B. für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung aus einer übernommenen Garantie oder die Haftung für vorsätzlich oder grob Fahrlässig verursachte Schäden oder jede Art schuldhaft verursachter Körperschäden.

1.2

Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 1.1 wird die gesetzliche Haftung von SL Motors für Schadensersatz wie folgt beschränkt:

(a) SL Motors haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vertrag (d.h. solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut, sog. „Kardinalpflichten”);

Allgemeine Geschäftsbedingungen SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited

(c) SL Motors haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Vertrag.

1.3

In Bezug auf Kaufverträge gelten zudem die folgenden Bestimmungen

(a) Ihr Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit von SL Motors beschränkt auf höchstens 5 % des Kaufpreises.

Ihr Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, ist bei leichter Fahrlässigkeit von SL Motors beschränkt auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises.

1.4

Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies in gleicher Weise für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und bevollmächtigen Vertreter.

2. Sonstiges

2.1

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt, insbesondere solche des EU- Mitgliedsstaates, in dem Sie ansässig sind.

2.2

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern Sie (i) kein Verbraucher sind, (ii) keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt haben oder (iii) Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Beginns des Gerichtsverfahrens nicht bekannt ist.

2.3

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.

2.4

Ihr Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, es basiert auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen und beruht auf demselben Vertragsverhältnis wie der Anspruch von uns. Ihr Recht zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

2.5

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited

Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der betreffenden unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt.

Anlage 1 – Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

– An: SL Elektro – Hydrogen Motorcars Limited, Im Oberen Kienle 65   70184 Stuttgart

SL Elektro.- & Hydrogen Motors Limited

Welt-Herstellernummer (World manufactureridentifier - WMI -)

für Hersteller von Kraftfahrzeugen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Welt-Herstellernummer (WMI) : SPM 49 CFR Part 565

Europäischen Markt: 49 CFR Part 565

Markenname: SL Motors